Ostsee: Schonzeiten & Mindestmaße Meerforelle / Lachs (Stand 02/2010)

entnommen aus dem Buch „Küsten-Strategie – Meerforellen“

Wie sollte es auch anders sein, jedes (Bundes-)Land hat eigene Regelungen, die im ersten Moment auch nicht leicht zu durchschauen sind.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Punkte zusammengefasst werden, die sich alle auf die Ostseeküste beziehen.
Wichtig ist, dass Sie sich im Zweifel zur aktuellen Rechtssituation informieren, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – darin sind sich zumindest alle Länder einig.

Deutschland – Schleswig-Holstein

Deutschland - Schleswig-HolsteinFischereischein /-karte 

Sie benötigen einen gültigen Fischereischein. Eine zusätzliche Angelkarte ist nicht erforderlich.Für Urlauber, die nicht in Schleswig-Holstein wohnen und keinen Fischereischein besitzen, besteht die Möglichkeit in Form einer Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht befreit zu werden. Urlauber können so z.B. bei der Verwaltungsbehörde in ihrem Urlaubsort eine Sondergenehmigung erhalten. Bei dieser Sondergenehmigung werden die Fischereiabgabe (12 EUR) und zusätzlich eine Verwaltungsgebühr (8 EUR) fällig. In manchen Urlaubsorten werden solche Sondergenehmigungen auch ausnahmsweise von den ansässigen Angelgeschäften vergeben.

Mindestmaße
Meerforelle...40 Zentimeter
Lachs............60 Zentimeter
Dorsch..........38 Zentimeter

Schonzeiten
Für Lachs und Meerforelle gilt eine Schonzeit vom 01.Oktober bis einschließlich 31.Dezember für Fische im Laichkleid, wobei silberblanke Fische mit losen Schuppen ausgenommen sind.

Schongebiete
Fischschonbezirke gelten vom 01.Oktober bis zum 31.Dezember um Mündungen von Zuflüssen, die im Einzelnen durch Verbindungslinien von Eckpunkten begrenzt werden: sie liegen in einem Abstand von 200 m beiderseits der Mündung und von dort im rechten Winkel seewärts bis zu einem Abstand von 200 Metern zur Uferlinie. Die einzelnen Zuflüsse können und sollten der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Schleswig-Holsteinische Küstenfischereiordnung - KüFO) entnommen werden.
Ganzjährige Schongebiete: Einmündung der Krusau in die Flensburger Förde mit einem Radius von 600 Metern um die Mündung und das Gebiet vor der Ausmündung der Schlei laut Schleswig-Holsteinischer Küstenfischereiordnung (KüFO).

Informationsmöglichkeit zum aktuellen Stand
Im Internet können Sie sich hier zum jeweils gültigen Stand informieren:
www.umwelt.schleswig-holstein.de
Landwirts., Fischerei, Ländl. Raum Fischerei Gesetze Verordnungen

 

Deutschland – Mecklenburg-Vorpommern

Deutschland - Mecklenburg-VorpommernFischereischein /-karte Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls ein gültiger Fischereischein erforderlich. Zusätzlich ist eine kostenpflichtige Angelerlaubnis erforderlich. Diese kann man, in allen Angelgeschäften, vielen Tankstellen und bei einigen Hafenmeistern erwerben. Es können Tageskarten zu 5 €, Wochenkarten zu 10 € oder auch Jahreskarten zu 20 € gekauft werden.
Auch wer keinen Fischereischein besitzt, kann in Mecklenburg-Vorpommern angeln. Denn seit Sommer 2005 gibt es den Touristenfischereischein. Für 20 € kann an 28 aufeinander folgenden Tagen geangelt werden. Den Schein erhält man bei allen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden. Er kann auch im Vorfeld schriftlich beantragt werden. Suchen Sie im Internet nach „Touristenfischereischein, Mecklenburg-Vorpommern, Download“.

Mindestmaße
Meerforelle...45 Zentimeter (nicht 40 Zentimeter !)
Lachs............60 Zentimeter
Dorsch..........38 Zentimeter
Je Angeltag dürfen maximal drei Salmoniden entnommen werden.

Schonzeiten
Für Meerforelle und Lachs gilt eine absolute Schonzeit vom 15. September bis einschließlich 14.Dezember, unabhängig davon, ob die  Fische gefärbt oder silbern sind.

Schongebiete

In Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere auf Rügen müssen verschiedenste Schutzgebiete beachtet werden, worüber sich jeder im Vorwege genau informieren sollte:

a) Fischschonbezirke
Um den Wechsel der Fische zwischen Bodden und Ostsee sowie den Aufstieg in die Flüsse sicherzustellen, gibt es Fischschonbezirke. Dort ist jegliche Fischerei ganzjährig verboten. Dies betrifft die Meerenge zwischen Bock und Hiddensee, sowie die Peenemündung. Für den Aufstieg der Großsalmoniden in die potenziellen Laichgewässer sind die Flussmündungsbereiche einiger Fließgewässer (300 m Radius) mit einem befristeten Schonbezirk vom 1. August bis zum 30. November geschützt.

b) Laichschonbezirke
Der gute Bestand der Süßwasserfischarten Barsch, Hecht und Zander stellt für die brackigen Küstengewässer eine Besonderheit dar. Um die Nachhaltigkeit ihrer fischereilichen Nutzung zu gewährleisten, wurden bereits im 19. Jahrhundert durch die Fischereiverwaltung die Randgewässer des Strelasundes und die Randgewässer des Greifswalder Boddens zu Laichschonbezirken erklärt, in denen jeglicher Fischfang vom 1. April bis 31. Mai eines jeden Jahres verboten ist.

c) Naturschutzgebiete (z.B. auch an Rügens Außenküste)
Fast alle Naturschutzgebiete sind wichtige Rast- und Brutgebiete für Vögel. Wegen der besonderen Störungsempfindlichkeit ist das Angeln dort nicht gestattet. Ausnahmen gelten jedoch für vier Gebiete, die aber für die Meerforellenfischerei nicht relevant sind.

Informationsmöglichkeit zum aktuellen Stand
Im Internet können Sie sich hier zum jeweils gültigen Stand informieren:
www.service.m-v.de

schauen Sie unter Landesgesetze
www.lav-mv.de

 

Dänemark

Dänemark

Angelschein in Dänemark

In Dänemark ist für alle Personen zwischen 18 und 67 Jahren ein kostenpflichtiger Angelschein vorgeschrieben (Jahr – 140 Kronen, Woche – 100 Kronen, Tag – 35 Kronen).
Der Schein ist in allen Touristikbüros und Postämtern erhältlich. Alternativ können Sie den Angelschein auch völlig unproblematisch im Internet ordern:
www.fisketegn.dk
In Dänemark ist ein Vertriebsverbot beschlossen. Dass heißt, dass Fische nur von registrierten dänischen Fischern und Nebenerwerbsfischern verkauft werden dürfen. Es ist verboten, näher als 75m von ausgelegten Netzen und Reusen zu angeln.

Mindestmaße
Meerforelle...40 Zentimeter
Lachs............60 Zentimeter
Dorsch..........38 Zentimeter

Schonzeiten
Für Lachs und Meerforelle gilt eine Schonzeit vom 16. November bis einschließlich 15. Januar für Fische im Laichkleid, wobei silberblanke Fische mit losen Schuppen ausgenommen sind.
Achtung! Für Bornholm gilt eine verlängerte Schonzeit und zwar bis einschließlich 28. (29.) Februar!!!

Schongebiete
Es gibt zwei Arten von Schongebieten: ganzjährige sowie saisonale: Ganzjährig geschont sind Wassereinläufe von über 2 m Breite in einem Radius von 500 m um den Einlauf. Vom 16. September bis zum 15. Januar sind Wassereinläufe, die unterhalb von 2 m Breite liegen, in einem Radius von 500 m um den Einlauf geschont. Dazu kommen noch Schongebiete, die als biologisch wichtig eingestuft werden und deshalb als Schutzzonen deklariert wurden/werden. Beachten Sie auch die Besonderheiten bei Natur- bzw. Vogelschutzgebieten, die ganz oder zeitweise nicht betreten werden dürfen.

Informationsmöglichkeit zum aktuellen Stand
Im Internet können Sie sich hier zum jeweils gültigen Stand informieren:
www.fisketegn.dk bzw. www.fd.fvm.dk
www.fredning.fd.dk

 

Süd-Schweden (Skane & Blekinge)

Süd-Schweden (Skane & Blekinge)Angelschein

Ein Angelschein ist an der schwedischen Ostseeküste nicht erforderlich.

Mindestmaße
Meerforelle...50 Zentimeter (nicht 40 Zentimeter !)
Lachs............60 Zentimeter
Dorsch..........38 Zentimeter

Schonzeiten
Für Meerforelle und Lachs gilt eine absolute Schonzeit vom 15. September bis einschließlich 31.Dezember, unabhängig davon, ob die  Fische gefärbt oder silbern sind. D.h. in diesem Zeitraum wird an der Küste nicht auf Meerforellen gefischt.

Schongebiete
Flussmündungen sind in der Regel vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März bzw. 30. April geschützt.
Die Schongebiete sind z.T. ungewöhnlich ausgeformt, so dass hier Detailinformationen unerlässlich sind. Meistens sind links und rechts einer Flussmündung jeweils 500 m für das Schongebiet einzukalkulieren. Sind Vogelschutzgebiete ausgewiesen, darf 50 bis 100 m vor dem Strand nicht gefischt werden, was somit eine Küsten- / Watfischerei ausschließt.

Informationsmöglichkeit zum aktuellen Stand
Im Internet können Sie sich hier zum jeweils gültigen Stand informieren:
www.fiskeriverket.se
geben Sie in die Suche „Lokala fiskeregler“ ein und Sie finden leicht die Übersichtsseite nach den schwedischen Landesteilen alternativ für Skane:
http://www.lansstyrelsen.se/skane/amnen/Fiske/Fiskebestammelser/

alternativ für Blekinge:
http://www.lansstyrelsen.se/blekinge/amnen/Fiske/fredningsomrade.htm

im Zweifel informieren Sie sich vorher im jeweiligen Touristoffice
 



Angeln auf Meerforelle - mit oder ohne Angelführer - immer wieder schöne Stunden am Wasser
(faires Releasen eines großen Absteigers)

 


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